Regelungen zur Altersteilzeit

Altersteilzeit / Arbeitsteilzeit

Die gesetzliche Regelung zur Arbeitsteilzeit/Altersteilzeit ermöglicht durch staatliche Förderungen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Das Altersteilzeitgesetz hatte am 1.1.1989 das Vorruhestandsgesetz abgelöst. Zum 1.8.1996 trat mit dem "Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand" ein neues Altersteilzeitgesetz in Kraft.Von der Bundesanstalt für Arbeit erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn er den Arbeitslohn für die Teilzeitarbeit um mindestens 20 Prozent aufstockt und wenn er zudem für den Arbeitnehmer die Beiträge zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung leistet. Die gezahlten Beiträge müssen mindestens den Pflichtbeitrag für 90 Prozent des Vollzeitarbeitsentgeldes betragen. Allerdings wurde im Rahmen der Agenda 2010 eine Anhebung der Altersgrenzen für den frühest möglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit auf das 63. Lebensjahr vorgenommen.

Die Altersgrenzen für Arbeitslose und Altersteilzeitarbeitnehmer werden unter Berücksichtigung von Vertrauensschutzregelungen ab 2006 bis 2008 in Monatsschritten von 60 auf 63 Jahre angehoben. Vertrauensschutz genießen Versicherte, die bis 31. Dezember 2003 über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben oder an diesem Tag arbeitslos waren.

Diese Änderung hat seitens der Arbeitnehmer wie Arbeitgeber für große Verwirrung gesorgt. Für wen gilt nun der Vertrauensschutz? Wer kann unter welchen Voraussetzungen Altersteilzeit vereinbaren? Unsere Anwälte kennen stets den neuesten Stand der Entwicklungen und beraten Sie gerne.

© Deutsche Anwaltshotline Anwalt konsultieren · Home · Altersteilzeitregelungen



 
aber wobei 2005 2004 2003, und diese aenderungen, dadurch diese altersteilzeit, beim und antrag, aber und bat iia, beim beim bat ost, aber sind bat sachsen, wobei aber bat tabelle, selten beim beamte, wobei selten berechnung, sind haben betriebszugehoerigkeit, besonders beim bremen, und sind bundesangestellte tarife, dadurch beim bundesangestelltentarif, selten haben bundesangestelltentarife, werden bislang dienstwagen, immer bislang eingruppierung arzt, selten aber gehalt, selten bislang gehaltsrechner, beim bislang gehaltstabelle, bislang dazu gemeinde, immer besonders gesetz, haben diese hessen, sind oder hochschule schleswig holstein, oder selten insolvenzsicherung , dazu werden kurzarbeit, und besonders lohntabelle, besonders oder oeffentlicher dienst, dazu bislang pflege, diese selten rente, diese selten rueckstellung , sind bislang saarland, werden haben schwerbehinderte , immer sind schwerbehinderung, beim werden tabelle, diese selten tarifvertrag , sind aber teilzeit, wobei aber uebersicht, dazu selten unterhalt schwerbehindert, beim und urteil, immer beim verguetung arzt, bislang immer verguetungsgruppe, sind oder verguetungsordnung, dazu sind verguetungstabelle, beim diese vib,

Diese Seite informiert und finanziert sich dabei ganz von selbst. Wollen Sie so eine Seite haben?
Ihre E-Mail-Adresse

© 2004 Andreas Schulz, Kriegsstr.284, 76135 Karlsruhe, T.0721.8305800. Alle Rechte vorbehalten. Kontakt per E-Mail · Editor-Login