Altersteilzeit / Arbeitsteilzeit
Die gesetzliche Regelung zur Arbeitsteilzeit/Altersteilzeit ermöglicht durch staatliche Förderungen einen gleitenden
Übergang in den Ruhestand. Das Altersteilzeitgesetz hatte am 1.1.1989 das Vorruhestandsgesetz abgelöst.
Zum 1.8.1996 trat mit dem "Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand" ein neues
Altersteilzeitgesetz in Kraft.Von der Bundesanstalt für Arbeit erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn er den
Arbeitslohn für die Teilzeitarbeit um mindestens 20 Prozent aufstockt und wenn er zudem für den Arbeitnehmer die
Beiträge zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung leistet. Die gezahlten Beiträge müssen
mindestens den Pflichtbeitrag für 90 Prozent des Vollzeitarbeitsentgeldes betragen. Allerdings wurde im Rahmen der
Agenda 2010 eine Anhebung der Altersgrenzen für den frühest möglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen
Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit auf das 63. Lebensjahr vorgenommen.
Die Altersgrenzen für Arbeitslose und Altersteilzeitarbeitnehmer werden unter Berücksichtigung von
Vertrauensschutzregelungen ab 2006 bis 2008 in Monatsschritten von 60 auf 63 Jahre angehoben. Vertrauensschutz
genießen Versicherte, die bis 31. Dezember 2003 über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben
oder an diesem Tag arbeitslos waren.
Diese Änderung hat seitens der Arbeitnehmer wie Arbeitgeber für große Verwirrung gesorgt. Für wen gilt nun der
Vertrauensschutz? Wer kann unter welchen Voraussetzungen Altersteilzeit vereinbaren? Unsere Anwälte kennen
stets den neuesten Stand der Entwicklungen und beraten Sie gerne.
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Altersteilzeitregelungen
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